Testpflicht an Bremer Schulen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund und entspannt die Osterferien verbringen konnten.
Um den Infektionsschutz für alle am Schulleben Beteiligten möglichst weitreichend und engmaschig zu gewährleisten, ist ab dem 19.04.2021 ein aktuelles negatives Testergebnis Voraussetzung für den Zutritt zum bzw. den Verbleib auf dem Schulgelände.
Damit wird ein wichtiger Beitrag zum sicheren Schulbesuch für alle Schüler:innen und alle an der Schule arbeitenden Menschen geleistet.

Laden Sie sich hier das Anschreiben der Behörde und die Einverständniserklärung herunter.

Elternbrief zur Testpflicht: Download

Einverständniserklärung: Download