Präsenzpflicht ab 1. März nicht mehr aufgehoben.

Der Bremer Senat hat am Dienstag die phasenweise Wiederaufnahme der Präsenzunterrichtung ab 01.03.2021 beschlossen. Die Präsenzpflicht ist nicht mehr ausgesetzt, die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht gilt verbindlich für alle SchülerInnen. Ebenso gilt eine allgemeine Maskenpflicht ab der 5. Klasse (Mund-Nase-Schutz). Durch Wechselunterricht in Halbgruppen ab Jahrgangstufe 5 wird eine Reduktion der SchülerInnenzahl im Präsenzunterricht erreicht und das Einhalten des Abstands von mindestens 1,5m ermöglicht.

Nach Einbeziehung und Erörterung in allen Gremien (Eltern/ LehrerInnen/ SchülerInnen) erfolgt die Umsetzung der Halbgruppenbeschulung ab 01.03.21 wie folgt:

 Unterricht Jahrgang 5-9:

  • Reguläre Stundentafel
  • Präsenzunterricht in Halbgruppen im Wechsel in der Zeit 8.30 bis 12.45 Uhr  (Durchgehend) = 5,5 Unterrichtsstunden (individuelle Pausen in der Halbgruppe)
  • Wechselunterricht mit Rhythmus (Mo. / Mi. / Fr.) + (Di. / Do.) im Wechsel
  • Distanzunterricht in der 6. Und 7. Stunde täglich für alle Schüler
  • Unterrichtsverpflichtung minimal 20 Wochenstunden / maximal 25,5 Wochenstunden für die SchülerInnen
  • Minimierung der Kontakte auf die kleinste Kohorte (Halbgruppe) / Ansammlungen werden vermieden
  • Fremdsprache differenziert vor Ort im jeweiligen Klassenverband / zusätzlich per Zoom im Distanzunterricht

Unterricht Jahrgang 10:

  • Reguläre Stundentafel
  • Präsenzunterricht in Halbgruppen im Wechsel in der Zeit 8.30 bis 15.15 Uhr   = 17,5  Unterrichtsstunden (individuelle Pausen in der Halbgruppe)
  • Wechselunterricht mit Rhythmus (Mo. / Mi. / Fr.) + (Di. / Do.) im Wechsel
  • Zuschaltung der Halbgruppen in Teilen aus der Distanz

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