Neuer Hygieneplan

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

anbei der neue Hygieneplan, für die Zeit nach den Sommerferien. Die unten genannten Regeln müssen streng eingehalten werden, um eine Schulschließung möglichst zu vermeiden.
Im wesentlichen gilt das folgende:

  • Die Abstandsregelung unter den Schüler*innen im jeweiligen Jahrgang und in der  Klasse ist aufgehoben.
  • Die Pausen werden in jeweiligen Arealen auf dem Schulhof verbracht, auf den Wegen im Gebäude und auf dem Schulhof ist das Tragen von Masken weiterhin angezeigt.
  • Die Abstandsregelung gilt weiterhin für alle erwachsenen Personen, die Abstände innerhalb der Personengruppe und zu der Personengruppe muss weiterhin eingehalten werden.
  • Alle Schüler, Lehrer und Besucher tragen bei Bewegungen im Schulgebäude eine Mund-Nase-Bedeckung, um bei eventuellen verminderten Abständen in den Gängen/Gebäudeteilen weitgehende Sicherheitsbestimmungen einhalten zu können.

INHALT

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Infektionsschutz in den Pausen
  5. Infektionsschutz beim Sportunterricht
  6. Wegeführung

VORBEMERKUNG

Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.

Alle Beschäftigten an Schulen sowie Schülerinnen und Schüler sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.

  1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen:

  • Bei Atemwegssymptomen zu Hause bleiben.
  • Abstand halten (mindestens 1,50 m, besser 2,00 m)
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Händehygiene:
  1. Die wichtigste Maßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang;
  2. Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (s. auch aktion-sauberehaende.de).
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen
  1. RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTSRÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, LEHRERZIMMER UND FLURE

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb in Zeiten mit Abstandsgebotein Abstand von mindestens 1,50 Metern, besser 2,00 Metern, eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel maximal 13 Schülerinnen und Schüler. Das Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums müssen so organisiert werden, dass es in der Tür nicht zu Ballungen kommt. Bei einem Verrücken der Stühle und Tische müssen die Abstände wiederhergestellt werden.

Partner- und Gruppenarbeit sind in Zeiten mit Abstandsgebot nicht möglich.

In Zeiten, in den das Abstandsgebot unter den Schüler*innen aufgehoben ist, ist der oben              beschriebene Abstand zu den Personengruppen mit Abstandgebot (z.B. Lehrer*innen / Verwaltungsangestellte / Hausmeister etc.) zwingend von allen Personengruppen einzuhalten.

Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 ist das Kontaktverbot unter den Schüler*innen in den eigenen Klassen und im zugeordneten Jahrgang aufgehoben. Kontakte zu anderen Schüler*innen anderer Jahrgänge sollen auf ein notwendiges Minimum (z.B. Fachunterricht) begrenzt werden.

Das Abstandsgebot gilt weiterhin für alle erwachsenen Personen (z.B. Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen, Eltern, Lieferanten etc.) Da das Abstandsgebot auf den Wegen, Pausenhof und Fluren nicht gesichert eingehalten werden kann, muss auf Wegen im Gebäude und auf dem Gelände eine Maske getragen werden.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich ist jeweils nach 45 Minuten eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 15 Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet.

Reinigung

Es gilt die Reinigungsrichtlinie vom 03.11.2011. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz. Ergänzend ist die Reinigung der Türklinken und Lichtschalter aufzunehmen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie empfiehl das Gesundheitsamt bei Gruppenwechsel in den Klassenräumen eine Zwischenreinigung der Kontaktflächen (Tische, Klinken, Schalter, Toiletten etc.)

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus        Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.

Sofern geplant ist, Unterricht in Schichtbetrieb durchzuführen, sollte geprüft werden, ob eine Zwischenreinigung angezeigt ist.

In Zeiten, in denen das Abstandsgebot aufgehoben ist, erfolgt eine reguläre Reinigung nach den erweiterten Reinigungsrichtlinien durch Immobilien Bremen.

  1. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten.

Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist zeitnah eine Sonderreinigung zu beauftragen. Die Toilettenkabine ist bis zur fachgerechten Reinigung abzuschließen und nicht zu nutzen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

  1. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand eingehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Raucherecken, „tote“ Ecken im Schulgelände).

In Zeiten, in denen das Abstandsgebot für Schüler*innen aufgehoben wird, gilt, dass die Kontakte sich weitestgehend auf den jeweiligen Jahrgang beschränken. Entsprechend müssen bei allen Bewegungen im Haus und auf dem Pausenhof Masken getragen werden und die zugewiesenen Pausenflächen von den jeweiligen Jahrgängengenutzt werden (siehe Aufsichtspläne).

Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer und in der Teeküche. Ein Pausen-/Kioskverkauf kann nicht angeboten werden, solange ein Abstandsgebot gilt.

  1. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden.

  1. WEGEFÜHRUNG

In Zeiten, in dem das Abstandsgebot gilt, soll der Zutritt zu den Gebäuden und Räumen so gesteuert werden, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Ansammlungen sollen vermieden werden. Die sichtbaren Wegeführungen sind einzuhalten (siehe versetzte Unterrichtspläne / Markierungen an Wand und Boden / Wegeplan / Video)

Alle Schüler, Lehrer und Besucher tragen bei Bewegungen im Schulgebäude eine Mund-Nase-Bedeckung, um bei eventuellen verminderten Abständen in den Gängen/Gebäudeteilen weitgehende Sicherheitsbestimmungen einhalten zu können.

Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze für den Schülerverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden. Entsprechend werden die Schüler bis zur Straße Neuenkirchner Weg durch die Lehrkräfte gebracht und zum Verlassen und Abstandseinhaltung aufgefordert. Der Schulweg obliegt grundsätzlich der elterlichen Fürsorge und Verantwortung.

  1. SCHUTZVORRICHTUNGEN FÜR DAS PERSONAL

Soweit möglich und gewünscht, sollen geeignete Schutzscheiben oder Trennvorrichtungen angebracht werden. Die räumlichen Schutzvorrichtungen sollen durch persönliche Schutzvorrichtungen in Form einer Mund-Nasen-Bedeckung ergänzt werden. Zwischen den Erwachsenen ist möglichst ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt es daher bei der Gestaltung von Situationen in Räumlichkeiten, die von Mitarbeiter*innen genutzt werden, bei Besprechungen und Konferenzen zu berücksichtigen.

Wie in den erfolgten Hygiene-Unterweisungen für alle Kolleg*innen dargelegt, stehen folgende Schutzausrüstungen zur Verfügung und können in der Verwaltung bzw. beim Hausmeister abgeholt werden: Bitte die Masken nicht länger als 75 Minuten am Stück tragen, regelmäßig     nach bekannten öffentlichen Maßstäben reinigen (Ofen 85 Grad / Bügeleisen / waschen bzw. bei Durchfeuchten austauschen).

Vorhandene Schutzausrüstung:

FFP2 Masken (waschbar bis 60 Grad)

FFP2 Masken (nicht waschbar)

Desinfektionsmittel Fläche

Desinfektionsmittel Hände

Stoffmasken mit Einlagen 2,5 PM Aktivkohlefilter

Faceshields

17 große Spuckschutze aufstellbar / Plexiglas