Aktuelles Schreiben der Senatorin für Kinder und Bildung an Eltern und Erziehungsberechtigte

Dr. Claudia Bogedan
Senatorin für Kinder und Bildung

Bremen, 14.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ein äußerst schwieriges Schuljahr geht zu Ende. Uns ist sehr bewusst, dass Ihnen und Ihren Familien in den vergangenen Monaten unglaublich viel abverlangt worden ist. Die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden mussten, waren und sind für alle einschneidend. Ich habe größten Respekt für das, was Sie gemeinsam mit den Kollegien in Schulen und Zuhause geleistet haben und kann dafür nicht genug danken.

Jeder Tag, an dem unsere Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen können, ist ein guter Tag, Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe leitet uns bei unseren Entscheidungen. Der Austausch mit Gleichaltrigen und das soziale Miteinander sind ebenso wichtig wie die Wissensvermittlung. Parallel zu den schrittweisen Lockerungen für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes konnten wir die Schulen wieder öffnen.

Vorsicht ist dabei weiterhin geboten, die Pandemie ist nicht vorbei. Mittlerweile haben alle Schulen Hygienekonzepte und wissen was zu tun ist, wenn es Infektions- oder Verdachtsfälle gibt. Bisher sind das – und darüber sind wir sehr froh – sehr wenige. Im kommenden Schuljahr werden wir – wissenschaftlich begleitet – Testungen in Kitas und Grundschulen auf freiwilliger Basis durchführen. Mit zwei Grundschulen haben wir bereits jetzt begonnen, alle Tests waren negativ.

Die Bildungsminister*innen arbeiten sehr eng mit den Gesundheitsminister*innen zusammen und lassen sich von Wissenschaftler*innen beraten. So ist es auch in Bremen. Aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen konnten wir die Abstandsregeln für Kitas und Grundschulen aufheben. Dies soll nach den Ferien auch an den weiterführenden Schulen geschehen, so dass an allen Schulen ein Regelbetrieb ermöglicht wird. Selbstverständlich wird das Infektionsgeschehen auch weiterhin bestimmen, was möglich sein wird.

Je nach Situation wird es eventuell erforderlich sein, einzelne Klassen oder Jahrgänge oder auch eine ganze Schule für zwei Wochen in Quarantäne zu schicken. Alle Ressorts arbeiten jedoch gemeinsam daran, einen Lockdown des gesamten öffentlichen Lebens unbedingt zu vermeiden.

Für das neue Schuljahr wurde ein Rahmenkonzept für jede Schulart – Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien sowie berufsbildende Schulen – erarbeitet. Jede Schule wird das als Grundlage für die Arbeit nehmen. Grundsätzlich werden alle Fächer unterrichtet, für Sport, Musik und Darstellendes Spiel werden gesonderte Regelungen getroffen.

Um für Quarantänezeiten gerüstet zu sein, erhalten nach und nach alle Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler Tablets. Der Umgang mit diesen mobilen Endgeräten steht ganz oben auf dem Lehrplan, ebenso wie entsprechende Fortbildungen für Lehrkräfte. Daneben werden derzeit Software-Angebote geprüft, die ein selbstständiges Lernen zu Hause ermöglichen.

Nicht alle Lehrkräfte werden vor Ort arbeiten können. Genauso werden nicht alle Schülerinnen und Schüler an dem Unterricht in den Schulen teilnehmen können. Dies bedeutet, dass weiterhin jede Schule für sich besondere Regelungen treffen muss, weil die Voraussetzungen unterschiedlich sind.

Folgende Hinweise möchten wir Ihnen für das Schuljahr 2020/21 noch geben:

Alle Schülerinnen und Schüler – auch diejenigen mit Grunderkrankungen – haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch eine Schulpflicht. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Insofern muß im Einzelfall durch die Eltern / Erziehungsberechtigten gegebenenfalls in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht und somit Isolation der Schülerin oder des Schülers zwingend erforderlich macht. Daher gilt:

  •   Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, können grundsätzlich vor Ort im Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen beschult werden, wenn besondere Hygienemaßnahmen für diese Schülerinnen und Schüler bestehen bzw. organisiert werden können.
  •   Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem können von der Teilnahme am Unterricht befreit werden, ebenso Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die es aus medizinischer Sicht angeraten sein lassen, eine Präsenz in Einrichtungen nicht zu verlangen. Für die Befreiung ist das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten dann ein entsprechendes Angebot im Distanzunterricht.
  •   Für Kinder von Erziehungsberechtigten oder mit Geschwisterkindern mit einschlägiger Vorerkrankung gilt dasselbe; auch hier ist das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung notwendig.
  • Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen erhalten Unterstützung durch Assistenzkräfte. Auch Schülerinnen und Schüler mit hohem pflegerischen Unterstützungsbedarf und diejenigen, die keine Hygienevorschriften oder Sicherheitsabstände einhalten können, erhalten ein schulisches Angebot.

 

Die Lehrkräfte und multiprofessionellen Teams in den Schulen haben in den vergangenen Wochen ihr Bestes gegeben. Auch im neuen Schuljahr werden wir alles daransetzen, um für Schülerinnen und Schüler gute Lernbedingungen zu schaffen. Dies gelang und gelingt nur mit Ihrer Unterstützung, um die wir Sie weiterhin herzlich bitten.

 

In diesem Sommer können Reisen auch bei vorausschauender Planung dazu führen, dass es bei der Rückkehr nach Bremen notwendig wird, sich in Quarantäne zu begeben. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Wenn am Abreisetag feststeht, dass im Urlaub ein Risikogebiet aufgesucht wird, planen Sie bitte die eventuell notwendige Quarantänezeit mit ein. Wenn Ihr Kind in diesem Fall nicht rechtzeitig zu Schulbeginn wieder in Bremen ist, liegt eine Verletzung der Schulpflicht vor. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Wenn ein Gebiet, das im Urlaub aufgesucht wird, zum Zeitpunkt der Abreise kein Risikogebiet war und erst während des Urlaubs zum Risikogebiet erklärt wird, müssen Quarantänezeiten nicht vorab eingeplant werden.

Ich wünsche Ihnen eine gute Ferienzeit und bleiben Sie gesund. Ihre

Claudia Bogedan

Siehe auch hier!