Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, liebe Kolleg*innen,
wir bitten um Beachtung der neuen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen. Alle Reisenden müssen sicherstellen, dass die aufgeführten Länder (z.B. USA / Türkei etc.) gemieden werden bzw. die 14 tägige Quarantäne vor Schulbeginn eingehalten werden kann. Sollten Reisen aus diesen Ländern durchgeführt werden, müssen alle Personen entsprechend mindestens 15 Tage vorher wieder nach Deutschland einreisen.
 
„Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in die Freie Hansestadt Bremen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflich-tet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslich-keit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern, wenn nicht das zu-ständige Gesundheitsamt seine Zustimmung zu einem abweichenden Verhalten erteilt; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundes-republik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören. Risikogebiet im Sinne dieser Norm ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infek-tion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona-virus/Risikogebiete_neu.html).“