Gebundener Ganztag
Ab dem Schuljahr 2007/2008 sind wir, hochwachsend vom neuen fünften Jahrgang an, gebundene Ganztagsschule. Alle fünften Klassen sind also Ganztagsklassen und werden an vier Tagen in der Woche in der Zeit zwischen 8.30 Uhr und 15.15 Uhr beschult und betreut. Am Dienstag endet die Schule auch für die Ganztagsklassen um 14.30 Uhr. Dies gilt natürlich auch für die bereits eingerichteten Ganztagsklassen der oberen Jahrgänge. Ein Betreuungsangebot besteht in der Zeit von 7.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Ostercamp/Sommercamp
„So müsste Schule immer sein“, so lautet immer wieder die begeisterte Auskunft von Schülern zum Ostercamp. Für mehr als 60 Schülerinnen und Schüler bieten wir die Möglichkeit, jährlich in den Osterferien in der Schule Schwierigkeiten in den Kernfächern aufzuarbeiten. Der Erfolg des Ostercamps lässt sich daran messen, dass die Hälfte der Schüler/innen ihre Zensuren in den problematischen Fächern verbesserten.
Auch in den Sommerferien besteht während der letzten Ferienwoche eine Möglichkeit, mit Hilfe von Fachkräften zu arbeiten, wenn das Ziel der Klasse nicht erreicht wurde.
Nutzungsverbot für sämtliche elektronische Speichermedien
Auf dem gesamten Schulgelände ist den Schüler/ innen die Nutzung von Handys, MP3- Playern, Micro-Spielkonsolen, Digicams u.ä. Geräten untersagt. Lehrkräfte und andere Weisungsbefugte können bei Zuwiderhandlung die jeweiligen Geräte vorübergehend einbehalten. Handyverbot - siehe auch hier.
Rauchfreie Schule § 4 Rauchfreiheitsgesetz
Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wurde am 6. Juli 2007 vom Bundesrat beschlossen. Damit ist ab dem 01. September 2007 das Rauchen für Minderjährige in der Öffentlichkeit verboten. Das Bremische Gesetz zur Rauchfreiheit untersagt generell das Rauchen im Schulgebäude, auf dem Schulhof und bei Schulveranstaltungen. Das Gesetz verpflichtet die Schulleitung, Verstößen gegen des Gesetz nachzugehen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern. Sie ergreift z.B. schulische Erziehungs- und Disziplinierungsmaßnahmen gegenüber den Schüler/innen. Verstöße gegen das Rauchverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden können (§6 Rauchfreiheitsgesetz).
Unfallschutz
Alle Schüler genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz erlischt bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes. Im Zusammenhang mit Unfallgefahren weisen wir Sie besonders darauf hin, dass das Mitbringen von Waffen und Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können, verboten ist. Dazu zählen auch Gassprühdosen und Munition jeglicher Art. Auch das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Feuerzeugen und Chemikalien, die Explosionen hervorrufen können, sowie von Laserpointern ist untersagt.